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Ombudschaft für die Jugendhilfe

Sogar noch in der heutigen modernen Zeit sind leider jüngste Missstände wie in in den Skandalstädten Lügde, Staufen, Münster, Bergisch Gladbach, ... immer noch sehr häufig anzutreffen  -  auch in staatlichen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. in staatlich kontrollierten Einrichtungen der Jugendhilfe.

Dies ist insbesondere wenn die Kleinsten der Kleinen bzw. Kinder und Jugendliche betroffen sind sehr bedauerlich und selbstverständlich schnellst möglich einer Verbesserung zuzuführen.


Hierfür ist erst zum 1.1.2012 das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt worden das eine bessere Qualität, Aufsicht und Kontrolle in Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe ermöglichen soll, um die schon sehr lange bekannten und teilweise erschreckenden Missstände aufzuklären, einzudämmen und zu verbessern.


Im SGB VIII ist mit § 79 und § 79a die Gesamtverantwortung für solche eventuellen Missstände sehr klar den kommunalen Trägern, d.h. den Städten und Landkreisen zugeordnet worden, von denen eine Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle zu garantieren ist.

Ergänzend bestehen schon länger Bemühungen, diese o.g. gesetzlichen Pflichten der Städte und Landkreise auch von außen besser zu hinterfragen und zu kontrollieren.


Leider sind jedoch immer wieder Vorkommnisse in staatlichen Einrichtungen festzustellen, bei denen sogar Kinder durch staatliches Handeln oder staatliches Unterlassen zu Schaden oder sogar zu Tode kommen.


Ein wichtiges neueres Instrumente zum Schutz von Kindern und zur Hilfe bei solchen Missständen sind die im Jahr 2021 mit dem neuen SGB VIII eingeführten Ombudschaften.

An diese können sich alle Kinder oder andere Personen wenden, falls sie in Städten oder Landkreisen eventuell Missstände in der Jugendhilfe sehen und diese vorbringen möchten.


Im Rahmen meiner vielfältigen bundesweiten Tätigkeiten stehe ich für Fragestellungen und Vorbringungen solcher Fälle zur Verfügung
und kann natürlich sehr gerne zur überregionalen Qualitätsverbesserung in den o.g. Bereichen beitragen.

Hierfür können mich Jugendämter, Jugendhilfeorganisationen und insbesondere betroffene Kinder, Jugendliche bzw. Familien ansprechen und die entsprechenden Fragestellungen bzgl. Qualitätsdefiziten der kommunalen Jugendhilfe erläutern.


Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, nutzen Sie gerne meine hinterlegten Kontaktdaten für ein erstes Orientierungsgespräch.



Siehe
    -  Qualitätsdefizite von kommunalen Jugendämtern  (in Vorbereitung)
    -  Guido R. Lieder in TV, Hörfunk, Zeitung
    -  Öffentliche Informations-Abende für Familienmediation und Familiencoaching  (jeden Dienstag 18:00 oder 20:00)
    -  Öffentliche Vorträge & Gespräche  (jeden Montag 18:00)
    -  Kooperation von Guido R. Lieder mit dem Netzwerk Getrennterziehend
    -  Kooperation von Guido R. Lieder mit der Bundesinitiative Großeltern und der DEVK Versicherung für von Scheidung oder Trennung betroffene Enkel und Großeltern
    -  Vortrag auf YouTube von Guido R. Lieder „Mediation, Verfahrensbeistandschaft, Ombudschaft - Chancen und Perspektiven im Familienrecht am Berührungspunkt dieser 3 Tätigkeitsfelder” am 3./4. Okt. 2020 beim Mediationskongress des Verbands Integrierte Mediation e.V. in Frankfurt.